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Bei entsprechender Verordnung zahlt die Krankenkasse die Behandlung. Gesetzlich versicherte Patienten/Patientinnen müssen allerdings die Rezeptgebühr von 10,00 Euro tragen und 10 % der Behandlungskosten. Insgesamt kommt es so zu einer Zuzahlung von ca. 45 Euro für 10 Sitzungen. |
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