Die Praxis für Stimmtherapie ist in ihrem Wesen eine auf die Behandlung der Stimme spezialisierte logopädische Praxis. Dies erlaubt uns - bei entsprechender ärztlicher Verordnung - unsere Leistungen mit den Privaten und Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Gegenstand des Kataloges der Krankenkasse ist die Behandlung der erkrankten Stimme (Dysphonie), jedoch seit einigen Jahren nicht mehr die Behandlung der erkrankten Gesangstimme (Dysodie). Es ist allerdings nicht selten, dass die zu Grunde liegende Problematik der gestörten Gesangstimme ihre Ursache in einer gestörten Sprechstimme hat, so dass auch Sängerinnen und Sänger auf ein ärztliches Rezept hin behandelt werden können, wenn die Störung der Sprechstimme (Dysphonie) vom Arzt diagnostiziert wurde.

Ausstellen dürfen diese Rezepte folgende Ärzte:
Fachärzte für Phoniater (Stimmheilkundler)
Hals-Nasen-Ohrenärzte
Neurologen und Psychiater
Allgemeinmediziner/Hausärzte